Fragen? Antworten für Vermieter!
Fragen? Antworten für Vermieter!
Sie möchten Ihre Wohnung vermieten?
FAQ: Hier finden Sie die Antworten auf Fragen, die uns andere Vermieter bereits gestellt haben und durch uns beantwortet wurden:
1. Frage: Welche Informationen benötigen Sie von mir als Vermieter über die Wohnung?
Antwort: Unser Fotograf füllt mit Ihrer Hilfe vor Ort ein Formular mit allen für die Onlineanzeige (Exposé) erforderlichen Immobiliendaten aus. Dies ist z. B. die Grösse der Wohnung (m⊃2;), wie viele Zimmer und die Aufteilung der Wohnung, in welchem Stockwerk (Etage) Ihre Wohnung sich befindet, über welche Ausstattung die Wohnung verfügt, das Heizungssystem, Energieausweis uvm. Verfügt die Wohnung zum Beispiel über einen TV, SAT, DSL-Internet- oder Kabelanschluß, gibt es ein Möbilierungsangebot oder soll eine Einbauküche mit vermietet werden? Darüber hinaus interessieren sich Mietinteressenten, ob es einen Balkon, eine Terrasse oder die Möglichkeit der anteiligen Gartennutzung gibt. Weiter werden wir gefragt, wie viele Stellplätze (auch Öffentliche) es gibt, ob man eine Garage dazu mieten kann und wir erhalten allgemeine Fragen zu Bus-, Bahn-, City- und BAB-Anbindungen. Wir benötigen von Ihnen die Daten des gesetzlichen Energieausweises und wenn vorhanden eine s/w Skizze der Wohnung. Weitere Fragen sind, ob die Wohnung barrierefrei, ein Aufzug vorhanden ist und ob Haustiere gestattet sind. Zu diesen Informationen benötigen wir noch den monatlichen Mietpreis (Nettomonatsmiete/Kaltmiete), die Nebenkosten (Cirkawerte, monatliche Abschläge), falls anfällt die Höhe der Kaution und ab wann die Wohnung frei ist und gemietet werden kann.
2. Frage: Was ist ein Energieausweis und warum benötige ich als Vermieter diesen?
Antwort: Seit Mai 2014 müssen Vermieter einer Immobilie unaufgefordert bei einer Besichtigung den Interessenten einen Energieausweis (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) vorlegen. Wenn ein Energieausweis vorliegt, so muss dieser auch bei Zeitungsanzeigen bzw. bei Onlineanzeigen in kommerziellen Immobilienportalen (energetische Kennwerte Ihrer Immobilie uvm.) vom Eigentümer (bzw. von uns veröffentlicht) werden. Ab dem 01.05.2015 können Eigentümer (Vermieter von Immobilien) mit einem Bußgeld bis € 15.000,00 bestraft werden, wenn sie sich nicht an das Gesetz halten. Was der Unterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis ist, was dieser kostet, erfahren Sie im persönlichen Gespräch oder finden Informationen auf unser Website - Energieausweis. Ab November 2020 gibt es den GeG - lassen Sie sich beraten!
3. Frage: Wie erhalte ich die Kontaktdaten der Mietinteressenten?
Antwort: Neukunden (Mietinteressenten) nehmen mit uns online übers Internet oder telefonisch Kontakt auf und wir recherchieren alle Adressdaten wie Name, Wohnort, Strasse, EMail und eine Telefonnummer. Zuvor wird von den Interessenten die Genehmigung der Nutzung der persönlichen Daten eingeholt, damit wir diese persönlichen Daten gemäß DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) an den Vermieter weitergeben dürfen. Der Vermieter erhält dann von uns auf dem vereinbartem Kommunikationsweg (z. B. via EMail, FAX, Post oder telefonisch) die vom Mietinteressenten freigegebenen Adressdaten, mit denen der Vermieter anschließend eigenständig ohne Makler die Besichtigungen und Verhandlungen durchführen kann (Option Vermittlungsmakler gemeinsam in Absprache mit dem Vermieter).
4. Wie funktioniert dies mit dem Datenschutz (DSGVO) für Verbraucher?
Wir informieren unsere Kunden (Vermieter, Mieter) über die neue Datenschutzgrundverordnung, die seit dem 25.05.2018 gilt. Hier nur die Kurzfassung, detaillierte Infos finden Sie hier!
Antwort: Dies sind Ihre Rechte, Auskunft, Berichtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht: Sie sind gemäß § 15 DSGVO jederzeit berechtigt, gegenüber der Schwedler-Immobilien.de (Makler, Immobilienwerbeagentur, Vertragspartner bei Online-Werbeanzeigen oder direkter Kontakt über die Immobilienmaklerin Ilona Schwedler, Adressdaten siehe unten) um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO können Sie jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen. Bitte beachten Sie, dass die Löschungen nur durchgeführt werden können, wenn dies nicht eine der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen verstößt!
Diese Informationen erhalten alle unsere Kunden (Verbraucher) und wir geben die Adressen der Mietinteressenten und die der Vermieter erst nach Vorlage der DSGVO heraus!
5. Frage: Verhandeln Sie mit den Interessenten? Vereinbaren Sie Besichtigungstermine?
Antwort: Nein, als Nachweismakler verhandeln wir weder mit den Interessenten noch vereinbaren wir Besichtigungstermine. Wir produzieren professionell Ihre Immobilienwerbung, veröffentlichen diese im Internet und stellen Ihnen den Kontakt zu unseren Bestandskunden und Neukunden her, mit denen Sie wie gewohnt eigenständig Kontakt aufnehmen, Ihre Wohnung besichtigen und einen Mietvertrag abschließen können. Schließlich müssen Sie entscheiden, wann Sie und der Interessenten Zeit zur Besichtigung haben und ob der Mieter zu Ihnen bzw. zu Ihrer Wohnung "passt". (Ausnahme Option Einsatz als Vermittlungsmakler).
6. Frage: Welche Kosten entstehen mir?
Antwort: Ihnen entstehen für den Fotografen, für die Herstellung der Immobilienwerbung, der Fotosetkarte und die Veröffentlichung der Onlineanzeige in Immobilienportalen keine Kosten! Die Herstellung der Onlineanzeige und die Kosten der Veröffentlichung und das Risiko tragen wir! Wenn wir als Nachweismakler für den Vermieter arbeiten, zahlt uns der Vermieter nur bei erfolgreich abgeschlossenem Mietvertrag eine Provision in Höhe von 1,25 Nettomonatsmieten.
7. Frage: Warum soll ich den Interessenten zeitnah antworten?
Antwort: Je nach Lage, Größe, Ausstattung und Preis Ihrer Wohnung erhalten Sie durch unsere Immobilien-Werbepower in kurzer Zeit eine sehr hohe Anzahl von Anfragen von Mietinteressenten, die alle um eine kurzfristige Antwort bitten. Wenn Sie mit den Mietinteressenten nicht zeitnah kommunizieren, entsteht ein „Kommunikationskreislauf“, da diese Interessenten bereits nach kurzer Zeit bei uns erneut nachfragen, ob die Wohnung noch frei ist oder warum der Vermieter Ihnen nicht antwortet. Wir empfehlen deshalb kurzfristig und zeitnah zu antworten. Sollten Sie während die Onlinewerbung läuft in den Urlaub fahren oder eine längere Dienstreise antreten, unterbrechen wir die Werbung nach vorheriger Absprache und schalten diese erneut nach Ihrer Rückkehr online. (Gilt für Tätigkeit Nachweismakler, Vermittlungsmakler hat in der Regel die Wohnungsschlüssel).
8. Frage: Warum soll ich während unserer Zusammenarbeit die eigene Werbung einstellen?
Antwort: Eine Doppelwerbung ist kontraproduktiv, falls die gleiche Immobilie in Konkurrenz zu uns mit unterschiedlicher Foto-/Text und Werbequalität, möglicherweise mit unterschiedlichen Immobiliendaten und Mietpreisen, vielleicht noch im gleichen Immobilienportal zusätzlich vom Eigentümer selbst oder von weiteren Maklern angeboten wird. Missverständnisse, unterschiedliche Darstellungsqualität und möglicherweise verschiedene Immobiliendaten können die Mietinteressenten verunsichern. Hinzu kommt, dass niemand der Mietinteressenten weiß, wer der tatsächliche Ansprechpartner für die angebotene Wohnung ist. Die mögliche Folge ist, dass der verunsicherte Mietinteressent sich für ein völlig anderes Wohnungsangebot entscheiden, aus Unsicherheit hier einen Fehler zu machen.
9. Frage: Wie lange läuft die Immobilienwerbung und unsere Zusammenarbeit?
Antwort: Die Immobilienwerbung läuft vier Wochen mit der Option der automatischen Verlängerung um jeweils weitere vier Wochen. Eine Kündigung bzw. eine Löschung der Onlineanzeige ist jederzeit möglich. Mit Abschluß des Mietvertrages wird spätestens die Anzeige gelöscht und die Zusammenarbeit für diese Wohnung beendet!
10. Frage: Prüfen Sie die Mieter auf Bonität?
Antwort: Nein, als Nachweismakler prüfen wir die Mieter nicht auf deren Bonität, Schufa etc., da wir die Immobilienwerbung produzieren und als Nachweismakler für den Vermieter arbeiten. Bonitätsprüfung, Selbstauskunft uvm. leisten wir nur als Vermittlungsmakler.
Falls Sie jedoch wenig Zeit haben sich selbst um die Vermietung Ihrer Wohnung zu kümmern, empfehlen wir unseren Immobilien-Fullservice zu buchen - siehe Antwort Frage 11.
11. Frage: Was mache ich, wenn ich selbst keine Zeit habe mich um die Vermietung zu kümmern?
Falls Sie wenig Zeit haben sich selbst um die Vermietung Ihrer Wohnung zu kümmern, besteht die Möglichkeit, dass wir als Vermittlungsmakler gemäß vorheriger Absprache die Besichtigungen und Verhandlungen durchführen. Unabhängig ob wir als Nachweis- oder Vermittlungsmakler arbeiten, Sie alleine treffen immer die Entscheidung, mit welchem Mieter Sie einen Mietvertrag abschließen möchten!
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich kostenfrei beraten und nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Krönchen® - individuelle Mietwohnungen - ist ein Produkt und eine eingetragene Marke:

Krönchen®
ist ein eingetragenes Warenzeichen und Produkt von
Schwedler-Immobilien
Frau Ilona Schwedler
Immobilienmaklerin
Im Unteren Buden 10
57250 Netphen
EMail: info (at) schwedler-immobilien.de
www.schwedler-immobilien.de
Inhaberin
Ilona Schwedler (Immobilienmaklerin)
Kontakt & Support:
Telefon: 02738 - 8920
Mobil: 0157 - 529 88 007
(zum üblichen Tarif Ihrer Telefongesellschaft)
Supportzeiten: 10.00 Uhr – 17.30 Uhr, werktags
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die Website ist Ilona Schwedler, Grüner Weg 8, 57078 Siegen
Fotos, Videos, Grafiken, Texte sind Copyright by Vibox Media GmbH. Die Nutzung unserer Fotos/Videos ohne unsere vorherige schriftliche Genehmigung mit Honorarvereinbarung wird im Missbrauchsfall verfolgt! Ausnahme: Quelle Krone © ayvan - Fotolia.com. Sämtliche Marken gehören dem jeweiligen Eigentümer. Das PDF Logo gehört Foxit-Reader. Erlaubnis der Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO (Immobilien) wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, erteilt.
Balkonkraftwerke, Solarinsellösungen, Solar-Boiler

----------------------------------------------------------------------------------------------------
o Sie möchten mit kostenfreiem Sonnenstrom warmes Wasser erzeugen?
o Sie suchen ein Balkonkraftwerk um eigenen Strom zu produzieren?
o Wenn Sie auf die Grafik klicken werden Sie zu unserer
Solar-Website Kraftwerksonne.de geleitet.
-----------------------------------------------------------------------------------------------------