Nachweis- oder Vermittlungsmakler?

Information zum Nachweis- und Vermittlungsmakler


Nachweismakler:
Ein Nachweismakler hat die Aufgabe, seinem Kunden Interessenten zu benennen und die Möglichkeit zum Vertragsschluss nachzuweisen. Er muss nicht zwischen zwei Seiten vermitteln, zum Nachweis gehören Namen und Adresse von möglichen Vertragspartnern, sowie die Adresse des jeweiligen Immobilienobjektes.

Tätigkeit als Nachweismakler: Ein Nachweismakler kann als Alleinmakler handeln. Ein Nachweismakler führt keine Besichtigungen, keine Verhandlungen und keine Bonitätsprüfungen der Mietinteressenten durch. Diese Aufgaben übernimmt der Vermieter. Der Vermieter verzichtet in diesem Zeitraum auf die eigene Bewerbung der Immobilie und beauftragt auch keine weiteren Makler.

Provisionsanspruch in Höhe von 1 x Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) werden nur bei erfolgreich abgeschlossenem Mietvertrag dem Vermieter berechnet. (Ausnahme Suchauftrag vom Mieter, hier zahlt der Vermieter keine Provision)

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Vermittlungsmakler: Ein Vermittlungsmakler ermöglicht es, dass Mietinteressenten direkt in konkrete, detaillierte Vertragsverhandlungen mit dem Vermieter einsteigen können. Der Vermittlungsmakler verhandelt mit beiden Seiten, dass es zum Vertragsabschluss kommt, in dem er beispielsweise die Vorzüge der Immobilie hervorhebt oder Vorschläge zur Preisgestaltung macht uvm.

Tätigkeit als Vermittlungsmakler: Krönchen® (Schwedler-Immobilien.de, Immobilienmaklerin Ilona Schwedler) verhandelt als Alleinmakler/in in vorheriger Absprache mit dem Vermieter und führt Besichtigungstermine mit den Interessenten durch. Soweit machbar werden Bonitätsprüfungen durchgeführt und Selbstauskünfte des Mieters eingeholt. Der Vermieter verzichtet in diesem Zeitraum auf die eigene Bewerbung der Immobilie und beauftragt auch keine weiteren Makler.

Provisionsanspruch in Höhe von 2 x Nettomonatsmieten (ohne Nebenkosten) werden nur bei erfolgreich abgeschlossenem Mietvertrag dem Vermieter berechnet. (Ausnahme Suchauftrag vom Mieter, hier zahlt der Vermieter keine Provision)

Alle Provisionen zuzüglich 19 % gesetzliche MwSt!
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Natürlich kann ein Immobilienmakler auch gleichzeitig Nachweis- und Vermittlungsmakler sein! Weitere Informationen finden Sie hier: www.schwedler-immobilien.de

Krönchen® - exklusive, individuelle, gepflegte Mietwohnungen - werden angeboten von Schwedler-Immobilien.de - Grüner Weg 8 - D 57078 Siegen, Telefon 0176 / 529 88 007 - info@kroenchen.info - Immobilienmaklerin: Ilona Schwedler - Copyright Fotos, Videos, Grafiken, Texte by © VIBOX Media GmbH und © Krönchen® - Copyright Krone © ayvan - Fotolia.com. Krönchen® ist eine eingetragene Marke beim DPMA (Deutschen Patentamt) in München. Erlaubnis der Maklertätigkeit gem. § 34 c GewO (Immobilien) wurde vom Kreis Siegen-Wittgenstein, Koblenzer Str. 73, 57072 Siegen, erteilt.

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