SCHUFA & Wohnungsübergabe-Protokoll


Grundvorausetzung für eine Vermietung

Sehr geehrte Interessenten,

wenn Sie Interesse an einer Anmietung einer von uns angebotenen Mietwohnung haben, benötigt der Eigentümer/Vermieter von Ihnen vor Abschluss eines Mietvertrages folgende Unterlagen:

(1) Mieterselbstauskunft

Eine Selbstauskunft des Mietinteressenten ist für den künftigen Vermieter wichtig und informiert ihn über die familiäre, private und wirtschaftliche Situation der Mietparteien und/ oder eine Auskunft über (Beispiel) nachfolgende Auskunftei:

(2) Eine SCHUFA-Auskunft aller Mietparteien

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung - kurzgenannt "SCHUFA" ist ein Unternehmen mit Aufgabe seinen Auftraggebern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben. Hier finden Sie einen Link wie Sie eine Auskunft bei der SCHUFA (Copyright SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden) beantragen können:

https://www.meineschufa.de/

Sie können auch mit der SCHUFA telefonisch Kontakt +49 (0) 611 - 92780 oder auf dem Postweg: SCHUFA Holding AG
Postfach 10 25 66 44725 Bochum oder via EMail: meineSCHUFA ( at) SCHUFA.de aufnehmen um sich beraten zu lassen
.

(3) Die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller Mietparteien

Bitte bringen Sie je nach persönlicher Absprache die letzten drei Gehaltsabrechnungen aller Mietparteien vor bzw. zum Vertragsabschluß in Kopie mit.

(4) Vorlage eines gültigen Personalausweises aller Mietparteien am Tage der Vertragsunterzeichnung

Spätestens zur Vertragsunterzeichnung benötigt der Vermieter die Vorlage eines gültigen Personalausweises aller Mietparteien, damit er sich über die Identität der Mietparteien überzeugen und den Mietvertrag korrekt ausfüllen kann.

(5) Wohnungsübergabe-Protokoll

Ein Wohnungsübergabe-Protokoll ist für Vermieter und Mieter wichtig! Es wird von Mieter und Vermieter bei Ein-/oder Auszug bei einer gemeinsamen Besichtigung erstellt. Das Protokoll regelt das bei der Übergabe nichts schief läuft. Es stellt eine umfangreiche Bestandaufnahme über den Zustand der Wohnung, zum Beispiel über eventuelle Mängel, Anzahl der Schlüssel sowie Zählerstände (Strom, Heizung, Wasser uvm.) da.

Allgemeine Informationen zur Tätigkeit Nachweis- & Vermittlungsmakler

Wir arbeiten sowie als Nachweismakler als auch als Vermittlungsmakler. Wenn wir als Nachweismakler tätig sind, erhält der Vermieter in vorheriger Absprache mit Ihnen (DSGVO) Ihre Kontaktdaten und Sie besichtigen und verhandeln direkt mit dem Vermieter.

Wenn wir als Vermittlungsmakler beauftragt wurden, führen wir die Besichtigungen und Verhandlungen gemeinsam mit Ihnen und dem Vermieter durch.

Falls wir als Nachweismakler tätig sind, werden Sie sicher Fragen in Bezug zu den obigen Positionen (Selbstauskunft, Schufa, Gehaltsabrechnungen und Personalausweis) haben. Aus diesem Grunde finden Sie oben die Kurzinformationen.

Bei Fragen können Sie uns wie folgt erreichen: Kontakt

Ihr Schwedler-Immobilienteam

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